Anmeldebedingungen

 

📜 Teilnahmebedingungen für die Veranstaltungen von Historische Märkte und Feste
(Vertragsbestandteil)

§1 Veranstalter & Geltungsbereich

Diese Marktordnung gilt für alle Teilnehmer (Händler, Handwerker, Gastronomen, Lagergruppen und Darsteller) sowie deren Mitarbeiter und Besucher. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

§2 Anmeldung & Vertrag

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem offiziellen Anmeldeformular auf der Website des Veranstalters.
  • Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Marktordnung an.
  • Eine Teilnahme ist erst nach schriftlicher Zulassung (email mit Vertrag) durch den Veranstalter gültig.
  • Platzwünsche werden berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.

§3 Zulassung & Sortiment

  • Zugelassen werden ausschließlich historische Stände, handwerklich hergestellte oder zur Epoche passende Waren und Darstellungen.
  • Massenware, Plastikverpackungen oder moderne Handelswaren sind nicht erlaubt.
  • Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete oder nicht angemeldete Angebote vom Markt auszuschließen.
  • Anmelder mit dem Verkauf von Textilien und Stoffen sind verpflichtet sich das Merkblatt des Verbraucherschutzes Saarland hier -> herunterzuladen 

§4 Gebühren & Zahlungsbedingungen

  • Die Standgebühr richtet sich nach der Frontlänge des Standes und wird gesondert per e-mail in Rechnung gestellt.
  • Strom-, Wasser- oder Sonderanschlüsse werden gesondert berechnet.
  • Eine Kaution kann erhoben werden und wird nach ordnungsgemäßem Abbau zurückerstattet.
  • Zahlungen sind nach Rechnungstellung fristgerecht zu leisten.

§4a Gebührentabelle:

Gastronomie bis 6,00Meter: 400€* , Bestuhlungspauschale: 25€*
Tavernen: individuelle Absprache
Händlerstand: 20,50€/lfd. Meter inkl. Abspannung.
Strom: 230V: 25€* , 16A: 50€* , 32A: 75€*
Trinkwasserentnahmeplatz: 15€*
Lagerteilnahmegebühr: je Lagerplatz (inkl. aller Teilnehmer): 55€*

*alle Preise zzgl. MwSt.

§5 Standzuteilung & Aufbau

  • Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter.
  • Der Aufbau ist nur innerhalb der festgelegten Zeiten möglich.
  • Alle Stände müssen historisch gestaltet sein. Moderne Materialien sind zu verkleiden.
  • Der Standplatz darf ohne Genehmigung nicht verändert oder weitergegeben werden.

§6 Betrieb & Sicherheit

  • Die Stände müssen während der gesamten Marktzeiten besetzt sein.
  • Technische Anlagen (z. B. Stromleitungen) müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
  • Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit seines Standes verantwortlich.
  • Der Konsum von Cannabis ist während der gesamten Marktzeiten – sowohl auf dem Marktgelände als auch in allen Lagerbereichen – strikt untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss.
  • Alkohol darf nur im Rahmen des Markttreibens und mit Rücksicht auf andere konsumiert werden.

§6a Der Veranstalter haftet nicht für:

  • Personen oder Materialschäden die durch Selbsthandlung oder Dritter entstanden sind
  • Besucher und Schäden die durch Schauwaffen/Waffen, Marktstände oder andere dem Teilnehmer gehörende Gegestände entstanden sind.
  • Schäden die durch einen dritten oder höhere Gewalt (Sturm, Regen, Starkregen, Gewitter, Feuer etc.) entstanden sind.
  • Für Personenschäden & Verletzungen bei Freikämpfen & Schlachten
  • Ansprüche auf eine Erstattung der Teilnahmegebühren und/oder Ausfall der Einnahmen, aufgrund Absagen durch das Land/Behörde/Veranstalter wegen der Wetterlage (Überflutung, Starkegen) oder Pandemien, erhöhten Infektionsgeschehens usw.)

§7 Feuer, Brandschutz & Waffen

  • Offenes Feuer (z. B. Feuerschalen, Fackeln) ist nur mit Genehmigung erlaubt.
  • Jeder Stand mit Feuerquelle muss einen geeigneten Feuerlöscher bereithalten.
  • Waffen dürfen nur geführt werden, wenn sie zur Darstellung gehören und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Der Verkauf von Waffen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung unter Einhaltung der Waffenregelung des jeweiligen Landes erlaubt.
  • Gastronomiestände die mit Fett handhaben, müssen über einen 6kg Fettbrandlöscher (F) verfügen
  • Händler / Lager / Teilnehmer müssen über einen 6kg Feuerlöscher verfügen.

§8 Sauberkeit & Müllentsorgung / Kaution

  • Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, für die Sauberkeit + 5 Meter um seinen Standplatzes zu sorgen.
  • Abfälle sind in geeigneten, möglichst historisch anmutenden Behältern zu sammeln und nach Veranstaltungsende an der Sammelstelle/Container eigenständig zu entsorgen.
  • Der Platz ist sauber und vollständig geräumt zu hinterlassen. 
  • Eine Platzkaution ist bei Anreise & Anmeldung im Marktbüro zu entrichten. 

§9 Fahrzeuge & Parken

  • Fahrzeuge dürfen nur während der festgelegten Ladezeiten auf das Gelände fahren.
  • Während der Marktzeiten müssen alle Fahrzeuge außerhalb des Veranstaltungsbereichs auf den Teilnehmerparkplätzen geparkt sein. Alle für Besucher zur Verfügung gestellte Parkflächen und Flächen die als Besucherparkplätze ausgeschildert sind, müssen freigehalten sein!
  • Nach Veranstaltungsende dürfen Fahrzeuge erst nach Freigabe durch die Marktleitung auf das Gelände.

§10 Lager & Heerlager

  • Nur authentische Lagerzelte sind zugelassen.
  • Sichtbare moderne Gegenstände (z. B. Plastikstühle, Dosen, Müllsäcke) sind zu vermeiden oder abzudecken.
  • Lagerfeuer nur mit Genehmigung und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Wasser, Sand, Aufsicht). Es folgen separate Infos der jeweiligen Veranstaltung.

§11 Gewandung & Darstellung

  • Alle Teilnehmer sind verpflichtet, in historischer Kleidung zu erscheinen.
  • Moderne Kleidung oder Accessoires (z. B. Sonnenbrillen, Mobiltelefone) dürfen nicht sichtbar sein.
  • Sprache und Verhalten sollen – sofern möglich – dem historischen Rahmen entsprechen.

§12 Tiere

  • Tiere müssen angemeldet und tiergerecht untergebracht sein.
  • Hunde sind stets an der Leine zu führen, Kotbeutel sind zu verwenden.
  • Der Tierhalter haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden.

§13 Versicherungen & Haftung

  • Jeder Teilnehmer ist für seinen Stand und sein Personal verantwortlich.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verluste.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist für gewerbliche Teilnehmer verpflichtend.

§14 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  • Alle relevanten gesetzlichen Vorgaben (z. B. Lebensmittelhygiene, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Waffengesetzte) sind einzuhalten.
  • Bei Verkauf von Lebensmitteln ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen.

§15 Auf- und Abbauzeiten

  • Auf- und Abbauzeiten werden vorab schriftlich bekannt gegeben.
  • Ein Abbau vor dem offiziellen Veranstaltungsende ist nicht gestattet.
  • Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von künftigen Märkten führen.

§16 Musik & Nachtruhe

  • Elektronisch verstärkte Musik ist nur mit Genehmigung erlaubt.
  • Gemapflichtige Musik ist grundsätzlich nicht gestattet!
  • Die Nachtruhe ab Marktende ist einzuhalten.
  • Ruhestörungen können zum Platzverweis führen.

§17 Verstöße & Sanktionen

  • Verstöße gegen die Marktordnung können zum sofortigen Ausschluss vom Markt führen.
  • Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  • Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte bei groben Verstößen vor.