Anmeldebedingungen
📜 Marktordnung für Historische Märkte und Feste
§1 Veranstalter & Geltungsbereich
Diese Marktordnung gilt für alle Teilnehmer (Händler, Handwerker, Gastronomen, Lagergruppen und Darsteller) sowie deren Mitarbeiter und Besucher. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
§2 Anmeldung & Vertrag
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem offiziellen Anmeldeformular auf der Website des Veranstalters.
- Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Marktordnung an.
- Eine Teilnahme ist erst nach schriftlicher Zulassung (email mit Vertrag) durch den Veranstalter gültig.
- Platzwünsche werden berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.
§3 Zulassung & Sortiment
- Zugelassen werden ausschließlich historische Stände, handwerklich hergestellte oder zur Epoche passende Waren und Darstellungen.
- Massenware, Plastikverpackungen oder moderne Handelswaren sind nicht erlaubt.
- Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete oder nicht angemeldete Angebote vom Markt auszuschließen.
§4 Gebühren & Zahlungsbedingungen
- Die Standgebühr richtet sich nach der Frontlänge des Standes und wird gesondert per e-mail in Rechnung gestellt.
- Strom-, Wasser- oder Sonderanschlüsse werden gesondert berechnet.
- Eine Kaution kann erhoben werden und wird nach ordnungsgemäßem Abbau zurückerstattet.
- Zahlungen sind nach Rechnungstellung fristgerecht zu leisten.
§5 Standzuteilung & Aufbau
- Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter.
- Der Aufbau ist nur innerhalb der festgelegten Zeiten möglich.
- Alle Stände müssen historisch gestaltet sein. Moderne Materialien sind zu verkleiden.
- Der Standplatz darf ohne Genehmigung nicht verändert oder weitergegeben werden.
§6 Betrieb & Sicherheit
- Die Stände müssen während der gesamten Marktzeiten besetzt sein.
- Technische Anlagen (z. B. Stromleitungen) müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
- Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit seines Standes verantwortlich.
- Der Konsum von Cannabis ist während der gesamten Marktzeiten – sowohl auf dem Marktgelände als auch in allen Lagerbereichen – strikt untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss.
- Alkohol darf nur im Rahmen des Markttreibens und mit Rücksicht auf andere konsumiert werden.
§7 Feuer, Brandschutz & Waffen
- Offenes Feuer (z. B. Feuerschalen, Fackeln) ist nur mit Genehmigung erlaubt.
- Jeder Stand mit Feuerquelle muss einen geeigneten Feuerlöscher bereithalten.
- Waffen dürfen nur geführt werden, wenn sie zur Darstellung gehören und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Der Verkauf von Waffen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
§8 Sauberkeit & Müllentsorgung
- Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, für die Sauberkeit seines Standplatzes zu sorgen.
- Abfälle sind in geeigneten, möglichst historisch anmutenden Behältern zu sammeln.
- Der Platz ist sauber und vollständig geräumt zu hinterlassen.
§9 Fahrzeuge & Parken
- Fahrzeuge dürfen nur während der festgelegten Ladezeiten auf das Gelände fahren.
- Während der Marktzeiten müssen alle Fahrzeuge außerhalb des Veranstaltungsbereichs auf den Teilnehmerparkplätzen geparkt sein.
- Nach Veranstaltungsende dürfen Fahrzeuge erst nach Freigabe durch die Marktleitung auf das Gelände.
§10 Lager & Heerlager
- Nur authentische Lagerzelte sind zugelassen.
- Sichtbare moderne Gegenstände (z. B. Plastikstühle, Dosen, Müllsäcke) sind zu vermeiden oder abzudecken.
- Lagerfeuer nur mit Genehmigung und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Wasser, Sand, Aufsicht).
§11 Gewandung & Darstellung
- Alle Teilnehmer sind verpflichtet, in historischer Kleidung zu erscheinen.
- Moderne Kleidung oder Accessoires (z. B. Sonnenbrillen, Mobiltelefone) dürfen nicht sichtbar sein.
- Sprache und Verhalten sollen – sofern möglich – dem historischen Rahmen entsprechen.
§12 Tiere
- Tiere müssen angemeldet und tiergerecht untergebracht sein.
- Hunde sind stets an der Leine zu führen, Kotbeutel sind zu verwenden.
- Der Tierhalter haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden.
§13 Versicherungen & Haftung
- Jeder Teilnehmer ist für seinen Stand und sein Personal verantwortlich.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verluste.
- Eine Haftpflichtversicherung ist für gewerbliche Teilnehmer verpflichtend.
§14 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Alle relevanten gesetzlichen Vorgaben (z. B. Lebensmittelhygiene, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Jugendschutz) sind einzuhalten.
- Bei Verkauf von Lebensmitteln ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen.
§15 Auf- und Abbauzeiten
- Auf- und Abbauzeiten werden vorab schriftlich bekannt gegeben.
- Ein Abbau vor dem offiziellen Veranstaltungsende ist nicht gestattet.
- Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von künftigen Märkten führen.
§16 Musik & Nachtruhe
- Elektronisch verstärkte Musik ist nur mit Genehmigung erlaubt.
- Die Nachtruhe ab Marktende ist einzuhalten.
- Ruhestörungen können zum Platzverweis führen.
§17 Verstöße & Sanktionen
- Verstöße gegen die Marktordnung können zum sofortigen Ausschluss vom Markt führen.
- Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
- Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte bei groben Verstößen vor.