Anmeldebedingungen

📜 Marktordnung für Historische Märkte und Feste

§1 Veranstalter & Geltungsbereich

Diese Marktordnung gilt für alle Teilnehmer (Händler, Handwerker, Gastronomen, Lagergruppen und Darsteller) sowie deren Mitarbeiter und Besucher. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

§2 Anmeldung & Vertrag

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem offiziellen Anmeldeformular auf der Website des Veranstalters.
  • Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Marktordnung an.
  • Eine Teilnahme ist erst nach schriftlicher Zulassung (email mit Vertrag) durch den Veranstalter gültig.
  • Platzwünsche werden berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.

§3 Zulassung & Sortiment

  • Zugelassen werden ausschließlich historische Stände, handwerklich hergestellte oder zur Epoche passende Waren und Darstellungen.
  • Massenware, Plastikverpackungen oder moderne Handelswaren sind nicht erlaubt.
  • Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete oder nicht angemeldete Angebote vom Markt auszuschließen.

§4 Gebühren & Zahlungsbedingungen

  • Die Standgebühr richtet sich nach der Frontlänge des Standes und wird gesondert per e-mail in Rechnung gestellt.
  • Strom-, Wasser- oder Sonderanschlüsse werden gesondert berechnet.
  • Eine Kaution kann erhoben werden und wird nach ordnungsgemäßem Abbau zurückerstattet.
  • Zahlungen sind nach Rechnungstellung fristgerecht zu leisten.

§5 Standzuteilung & Aufbau

  • Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter.
  • Der Aufbau ist nur innerhalb der festgelegten Zeiten möglich.
  • Alle Stände müssen historisch gestaltet sein. Moderne Materialien sind zu verkleiden.
  • Der Standplatz darf ohne Genehmigung nicht verändert oder weitergegeben werden.

§6 Betrieb & Sicherheit

  • Die Stände müssen während der gesamten Marktzeiten besetzt sein.
  • Technische Anlagen (z. B. Stromleitungen) müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
  • Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit seines Standes verantwortlich.
  • Der Konsum von Cannabis ist während der gesamten Marktzeiten – sowohl auf dem Marktgelände als auch in allen Lagerbereichen – strikt untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss.
  • Alkohol darf nur im Rahmen des Markttreibens und mit Rücksicht auf andere konsumiert werden.

§7 Feuer, Brandschutz & Waffen

  • Offenes Feuer (z. B. Feuerschalen, Fackeln) ist nur mit Genehmigung erlaubt.
  • Jeder Stand mit Feuerquelle muss einen geeigneten Feuerlöscher bereithalten.
  • Waffen dürfen nur geführt werden, wenn sie zur Darstellung gehören und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Der Verkauf von Waffen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

§8 Sauberkeit & Müllentsorgung

  • Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, für die Sauberkeit seines Standplatzes zu sorgen.
  • Abfälle sind in geeigneten, möglichst historisch anmutenden Behältern zu sammeln.
  • Der Platz ist sauber und vollständig geräumt zu hinterlassen.

§9 Fahrzeuge & Parken

  • Fahrzeuge dürfen nur während der festgelegten Ladezeiten auf das Gelände fahren.
  • Während der Marktzeiten müssen alle Fahrzeuge außerhalb des Veranstaltungsbereichs auf den Teilnehmerparkplätzen geparkt sein.
  • Nach Veranstaltungsende dürfen Fahrzeuge erst nach Freigabe durch die Marktleitung auf das Gelände.

§10 Lager & Heerlager

  • Nur authentische Lagerzelte sind zugelassen.
  • Sichtbare moderne Gegenstände (z. B. Plastikstühle, Dosen, Müllsäcke) sind zu vermeiden oder abzudecken.
  • Lagerfeuer nur mit Genehmigung und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Wasser, Sand, Aufsicht).

§11 Gewandung & Darstellung

  • Alle Teilnehmer sind verpflichtet, in historischer Kleidung zu erscheinen.
  • Moderne Kleidung oder Accessoires (z. B. Sonnenbrillen, Mobiltelefone) dürfen nicht sichtbar sein.
  • Sprache und Verhalten sollen – sofern möglich – dem historischen Rahmen entsprechen.

§12 Tiere

  • Tiere müssen angemeldet und tiergerecht untergebracht sein.
  • Hunde sind stets an der Leine zu führen, Kotbeutel sind zu verwenden.
  • Der Tierhalter haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden.

§13 Versicherungen & Haftung

  • Jeder Teilnehmer ist für seinen Stand und sein Personal verantwortlich.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verluste.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist für gewerbliche Teilnehmer verpflichtend.

§14 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  • Alle relevanten gesetzlichen Vorgaben (z. B. Lebensmittelhygiene, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Jugendschutz) sind einzuhalten.
  • Bei Verkauf von Lebensmitteln ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen.

§15 Auf- und Abbauzeiten

  • Auf- und Abbauzeiten werden vorab schriftlich bekannt gegeben.
  • Ein Abbau vor dem offiziellen Veranstaltungsende ist nicht gestattet.
  • Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von künftigen Märkten führen.

§16 Musik & Nachtruhe

  • Elektronisch verstärkte Musik ist nur mit Genehmigung erlaubt.
  • Die Nachtruhe ab Marktende ist einzuhalten.
  • Ruhestörungen können zum Platzverweis führen.

§17 Verstöße & Sanktionen

  • Verstöße gegen die Marktordnung können zum sofortigen Ausschluss vom Markt führen.
  • Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  • Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte bei groben Verstößen vor.